… aber eine kompetente, vertrauensvolle und engagierte Hausverwaltung zu finden, die auch nur wenige Einheiten professionell verwaltet, ist ungleich schwieriger. Eine Erfahrung, die ich selbst als Eigentümer von Wohnungseigentum in kleinen Einheiten gemacht habe.
Das ist auch ein entscheidender Grund, dass ich mich mit meinem Team im Wesentlichen auf die WEG-Verwaltung von kleineren Einheiten (ca. 6-20 WE) spezialisiert habe. Eine optimale Betreuung gewährleiste ich durch die räumliche Nähe zu den einzelnen Objekten und verwalte ausschließlich Wohnungen in Mainz und Umgebung bis nach Wiesbaden.
Mit Abschluss des Verwaltervertrages erhalten Sie außerdem kostenlos folgende Leistungen:
Bitte vergleichen Sie daher nicht nur Preise, sondern auch die Leistungen. Gerne stelle ich Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Informationsgespräches unsere Leistungen im Detail vor.
Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind gesetzlich festgelegt. Ich erfülle diese Vorgaben und biete für Sie als Eigentümergemeinschaft darüber hinaus:
Klare, rechtssichere, verständliche Jahresabrechnungen mit aktivem Kostenmanagement
Erstellen der jährlichen Abrechnung, i. d. R. bis spätestens 30.06. des Folgejahres über die Wohngeldeinnahmen und Ausgaben des Abrechnungsjahres incl. der Einzelabrechnungen je Sonder- / Teileigentümer. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen jedem Miteigentümer - innerhalb der Bürozeiten nach Absprache - in meinem Büro zur Einsicht zur Verfügung.
Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Der Wirtschaftsplan wird mit dem Verwalterbeirat im Vorfeld besprochen, um die monatlichen Hausgeldzahlungen zu optimieren. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Stimmenmehrheit, soweit anderweitige Regelungen nicht bestehen.
Verwaltung der Wohngelder
Die Bankkonten werden als sogenannte offene Fremdgeldkonten zu Gunsten der jeweiligen Eigentümergemeinschaft geführt. Seit der WEG-Novelle des Jahres 2007 wird nach §10 Abs. 7 WEG das Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Eigentümergemeinschaft zugeordnet. Daher muss der Verwalter das Konto in Namen und für Rechnung der WEG eröffnen, wobei er über dieses Konto (als vertretungberechtigtes Organ der WEG) verfügungsberechtigt ist.
Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
Die Verwaltung wird regelmäßig das verwaltete Objekt begehen und eine technische Kontrolle vornehmen. Soweit erforderlich, ist die Verwaltung berechtigt, im Verdachtsfalle eines größeren Schadens, Fachleute hinzuziehen. Bei der Bearbeitung von Reparaturen und der Versorgung der Haustechnik bestehen langjährige Kontakte zu zuverlässigen Handwerksbetrieben.
Alle Instandsetzungen/Instandhaltungen, die nicht von hoher Dringlichkeit sind und/oder über den im Verwaltervertrag festgesetzen Betrag hinausgehen, werden von den Eigentümern in einer Eigentümerversammlung entschieden. Dafür holt die Verwaltung vor der Eigentümerversammlung grundsätzlich drei Angebote ein, die den Eigentümern dann in der Einladung zur Versammlung zur Verfügung gestellt werden.
Die Begehungen werden mindestens 2 x jährlich erfolgen, bei vielen Objekten jedoch wird die Begehung in einem deutlich kürzeren Intervall erfolgen.